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Neuer Erlass "Sicherheit im Schulsport"

Veröffentlicht: 19.07.2013
Autor: polizei-wuppertal

Ab dem 01.10.2013 tritt ein Erlass in Kraft, nach dem die Ausbildung der Rettungsfähigkeit für Lehrer nun alle 4 Jahre bei den schwimmsportbetreibenden Verbänden wiederholt werden muss.